-Anzeige- In kurzer Zeit hat sich die Situation rund um Motormanipulationen des Herstellers Fiat (jetzt: Stellantis) zu einem Thema entwickelt, dass immer mehr Bereiche betrifft. So hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt a.M. im Juli 2020 Büroräume von Fiat und weiterer verbundener Unternehmen durchsucht.
Der Ermittlungsansatz lautete: Verdacht des gewerbsmäßigen Betrugs gegen Verantwortliche von Fiat Chrysler Automobiles N.V., Case New Holland Industrial N.V. und Iveco Magirus AG.
Der Vorwurf: Einbau von unzulässigen Abschaltvorrichtungen in Dieselfahrzeugen.
Da ja insbesondere der Fiat Ducato und auch der Iveco Daily beliebte und häufig eingesetzte Basisfahrzeuge für Reisemobile von vielen Herstellern darstellen, ergeben sich für die in Frage stehenden Euro5- und Euro6-Motoren hohe Stückzahlen, die auf den Straßen der Republik unterwegs sind. (Hinweis: Fiat firmiert nach der Fusion mit der Groupe PSA seit dem 16.1.2021 unter den Namen Automobilholding Stellantis N.V.).
Nachdem das Kraftfahrtbundesamt (KBA) im Februar 2021 einen offiziellen Rückruf für Fahrzeuge von Iveco (Modell Daily) erlassen hat und das ARD-Wirtschaftsmagazin „Plusminus“ am 21.4.2021 einen Bericht veröffentlicht hat, der nahelegt, dass betroffene Motoren im Alltagseinsatz das 19-fache der erlaubten Schadstoffe ausstoßen, besteht die Gefahr, dass viele Wohnmobile in den Fokus rücken. Im Laufe des Jahres wurden immer mehr Klagen von Wohnmobil-Eigentümern bei den Gerichten eingereicht, in denen die Kläger Rechte gegenüber Fiat oder weiteren Beklagten durchsetzen wollen.
Im Oktober 2021 haben wir daher mit Claus Goldenstein von Goldenstein Rechtsanwälte gesprochen, um somit einen umfassenden Überblick zu erhalten, wie sich der Sachverhalt zukünftig entwickeln kann. Die Kanzlei Goldenstein gehört zu den großen Unternehmen, die schon im bisherigen VW-Dieselskandal zahlreiche Mandanten vertreten haben. Zudem sind sie unter anderem für das erste klagestattgebende Dieselskandal-Urteil am Bundesgerichtshof (BGH) verantwortlich. Im Interview steht uns der Rechtsanwalt Claus Goldenstein Rede und Antwort und erläutert die verschiedenen Möglichkeiten, welche betroffene Fahrzeughalter jetzt ganz konkret besitzen.
Hinweis: Die Umfrage auf die wir uns im Interview beziehen und deren Ergebnisse können Sie hier nachlesen!
Umfrage zum Abgasskandal – Welche Rechte haben Wohnmobilfahrer? – Interview mit Rechtsanwalt Claus Goldenstein
Frage: Wann kann man überhaupt von Manipulationen sprechen und welche Fahrzeuge sind betroffen?
Claus Goldenstein: Es ist bekannt, dass viele Hersteller wie VW und Daimler illegale Abschalteinrichtungen in ihren Fahrzeugen verbaut haben. Damit ist letztlich eine Softwarelösung gemeint, die erkennt, wann sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand befindet und in dieser Situation in den umweltfreundlichen Modus schaltet. Im normalen Straßenverkehr jedoch wird die Abgasreinigung enorm heruntergefahren. Das führt schließlich dazu, dass das Auto im Fahrbetrieb unerlaubt viele Schadstoffe ausstößt. Dies entspricht exakt der vom Europäischen Gerichtshof im Dezember 2020 vorgegebenen Definition einer illegalen Abschalteinrichtung: Wenn ein Auto auf dem Prüfstand andere Abgaswerte erzielt als im Normalbetrieb, enthält es eine illegale Abschalteinrichtung und wurde somit manipuliert. Fahrzeuge mit verbauter Abschalteinrichtung stellen damit eine enorme Belastung für die Umwelt dar und hätten somit eigentlich nie zugelassen werden dürfen. Man kann hier also klar von einer Manipulation der Fahrzeuge sprechen.
Nach bisherigem Kenntnisstand sind alle Wohnmobile mit den Abgasnormen Euro 5 und Euro 6, die auf Basis von Fiat- und Iveco-Fahrgestellen gebaut wurden, vom Wohnmobil-Abgasskandal betroffen. Ausgenommen von der Abgasmanipulation sind nur Euro 6d-TEMP-Motoren. Außerdem sind die Daimler-Motoren OM622, OM626 und OM651 sowie die VW-Motoren EA189 und EA288 vom Abgasskandal betroffen. Diese Motoren sind zum einen in Wohnmobil-Modellen der Hersteller selbst verbaut worden, z.B. dem Mercedes-Benz Marco Polo oder dem VW California. Zum anderen wurden diese manipulierten Motoren auch in VW- und Daimler-Fahrzeugen wie dem Sprinter verbaut, deren Fahrgestelle häufig als Basismodelle von Wohnmobil-Herstellern genutzt werden.
Zusammenfassend kann davon ausgegangen werden, dass quasi die gesamte Campingszene vom Dieselskandal betroffen ist. Schließlich greifen mehr als 50 Wohnmobil-Hersteller auf die Fahrgestelle und Motoren und Fiat, Iveco, Daimler und VW zurück. Dazu gehören auch alle namhaften Hersteller. Und je mehr Details zum Wohnmobil-Abgasskandal ans Licht kommen, desto länger wird die Liste der bekannten Abgasskandal-Modelle.
Frage: Bei den Fahrzeugen muss man ja auch noch zwischen zwei Konstellationen unterscheiden. Neufahrzeuge in der Gewährleistung und Fahrzeug außerhalb der Gewährleistung. Für die jeweiligen Fahrzeughalter gelten dabei unterschiedliche Ansprüche. Bitte erklären Sie für unsere Leser nochmals die Unterschiede.
Claus Goldenstein: Grundsätzlich gilt für Fahrzeughalter gleichermaßen: Wer ein illegal manipuliertes Wohnmobil besitzt, hat Anspruch auf Schadensersatz. Hierbei haben Wohnmobil-Halter mehrere Möglichkeiten, diese Schadensersatzansprüche geltend zu machen:
1. Rückabwicklung: Sie können ihr Fahrzeug an den jeweiligen Hersteller, z.B. Fiat, zurückgeben und erhalten dafür eine Entschädigung, die sich am ursprünglichen Kaufpreis orientiert. Zusätzlich zur Entschädigung erhalten sie ab dem Tag der Klageeinreichung Verzugszinsen, die die Entschädigungssumme nochmals erhöhen. Lediglich die bisherige Nutzungsdauer müssen sich Wohnmobil-Halter negativ anrechnen lassen. Daher gilt: Je früher sich betroffene Fahrzeughalter gegen den Diesel-Betrug wehren, desto mehr Schadensersatz erhalten sie. Denn mit jedem vergangenen Tag erhöht sich die Nutzungsentschädigung, die schließlich von der Entschädigungssumme abgezogen wird.
2. Fahrzeug behalten: Wohnmobil-Halter haben auch die Möglichkeit, ihr manipuliertes Fahrzeug zu behalten und trotzdem Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Hierbei erhalten sie in der Regel bis zu 25 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises in Form einer Entschädigung. Damit soll der eingetretene Wertverlust ausgeglichen werden.
3. Gewährleistungsjoker: Besitzer von Neufahrzeugen haben zudem die Möglichkeit, sogenannte Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Fahrzeughändler geltend zu machen. Das hat der Bundesgerichtshof im Juli dieses Jahres entschieden. Es muss allerdings vorausgesetzt sein, dass die gesetzlich vorgeschriebene, zweijährigen Gewährleistung noch nicht abgelaufen ist. Ist dies der Fall, besteht Anspruch auf ein neues, mangelfreies Ersatzfahrzeug. Es spielt hierbei auch keine Rolle, ob das ursprünglich erworbene Wohnmobil noch produziert wird oder nicht. Sollte die Produktion bereits eingestellt worden sein, muss dem Fahrzeughalter das Nachfolgemodell oder ein bauähnliches Neufahrzeug bereitgestellt werden.
Frage: Das heißt, die betroffenen Eigentümer haben starke Rechte bis hin zur kompletten Rückgabe und Erhalt eines nagelneuen – und fehlerfreien – Fahrzeugs?
Claus Goldenstein: Ja, das ist richtig. Es spielt demnach keine Rolle, ob sich ein Wohnmobil-Halter noch innerhalb der Gewährleistung befindet oder nicht. So oder so haben betroffene Verbraucher Anspruch auf eine angemessene Entschädigung, wenn das eigene Wohnmobil vom Abgasskandal betroffen ist. Vergangene Dieselskandal-Prozesse haben zudem gezeigt, dass sich deutsche Gerichte diesbezüglich klar auf Seiten der Verbraucher positionieren. Die Erfolgschancen von Abgasskandal-Klagen stehen demnach sehr gut.
Frage: Viele Fahrzeughalter haben ja an ihren Wohnmobilen wertsteigernde Um- und Einbauten vorgenommen. Manche davon lassen sich nur schwer wieder ausbauen. Bleibt der Eigentümer auf diesen Kosten sitzen?
Claus Goldenstein: Nein. Tatsächlich wirken sich solche Nachbauten positiv auf die Entschädigungssumme aus, da sie den Wert des Fahrzeugs steigern. Betroffene Verbraucher können somit auch die Kosten für etwaige Um- und Einbauten im Rahmen einer Diesel-Klage einfordern. Es muss nur vorausgesetzt sein, dass der Wohnmobil-Halter zum Zeitpunkt der Aufrüstung nichts von der Wohnmobil-Manipulation wusste. Es ist selbstverständlich nicht möglich, sein Fahrzeug teuer aufzuwerten, nur um sich die Kosten dafür anschließend bewusst subventionieren zu lassen.
Frage: Nun haben die Teilnehmer unserer Umfrage ja eine Tendenz zum Handeln gezeigt. 31 % Prozent raten dazu anwaltlichen Rat einzuholen. Und 13 % haben geantwortet: „Klagen. Sofort!“. Was raten Sie betroffenen Eigentümern der Fahrzeuge, die auf der Liste stehen?
Claus Goldenstein: Mittelfristig drohen betroffenen Wohnmobil-Haltern enorme Wertverluste und kurzfristig könnte im schlimmsten Fall sogar die Stilllegung des geliebten Wohnmobils erfolgen. Die manipulierten Fahrzeuge erfüllen schließlich die EU-Umweltvorschriften nicht und hätten deshalb eigentlich nie für den Straßenverkehr innerhalb der Europäischen Union zugelassen werden dürfen. Daher könnten ihnen grundsätzlich jederzeit die Typengenehmigung entzogen werden. Das deutsche Kraftfahrt-Bundesamt hat deshalb bereits weitere Schritte in der Sache angekündigt und die EU-Kommission hat sogar ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Italien eröffnet, weil die italienischen Behörden manipulierte Fiat-Fahrzeuge noch immer nicht zurückgerufen haben. Die Lage ist also ernst. Für betroffene Verbraucher ist es nun wichtig, sich schnellstmöglich bezüglich der eigenen Rechte zu informieren. Wir von Goldenstein Rechtsanwälte bieten Wohnmobil-Haltern kostenfreie und vor allem unverbindliche Beratungsgespräche an.
Wir verstehen, dass viele Wohnmobil-Besitzer eher dazu neigen, zunächst abzuwarten und die Lage beobachten zu wollen. Dennoch ist es wichtig, die eigenen rechtlichen Möglichkeiten frühzeitig zumindest einmal auszuloten. Dann können betroffene Verbraucher noch immer abwägen, ob sie sich juristisch gegen diesen Betrug wehren möchten oder nicht. Auf viele Verbraucher wirkt es zunächst abschreckend, jemanden zu verklagen und juristische Schritte gegen ein großes Unternehmen einzuleiten. Doch es ist in Deutschland glücklicherweise so, dass auch große Autobauer nicht über dem Gesetz stehen und Verbraucher hier zu Lande vergleichsweise gut geschützt werden. Zudem ist es den Automobilherstellern im Rahmen des Abgasskandals nicht möglich, finanziellen Druck auf den jeweiligen Kläger auszuüben. Rechtsschutzversicherungen übernehmen nämlich sämtliche Verfahrenskosten für ihre Kunden und auch nicht-versicherte Verbraucher haben dank Prozesskostenfinanzierungsmodellen die Möglichkeit, ihre Rechte risikofrei durchzusetzen.
Frage: Gab es bisher offizielle Rückrufe im Wohnmobil-Abgasskandal?
Claus Goldenstein: Das Kraftfahrt-Bundesamt ließ bislang mehrere VW-, Daimler- und Iveco-Fahrzeuge zurückrufen, die als Basis für verschiedene Wohnmobile dienen. Vor wenigen Wochen erst wurden beispielsweise die Mercedes-Modelle Vito, Viano und Sprinter offiziell zurückgerufen. Davon sind rund 200.000 Fahrzeug-Halter betroffen. Im April dieses Jahres wurden zudem Wohnmobile, die auf Basis des Iveco Daily gebaut wurden, vom KBA in die Werkstatt beordert. Aufgrund der zunehmenden Entwicklungen im Fiat-Dieselskandal ist es äußerst wahrscheinlich, dass es insbesondere bei Fiat und Iveco zeitnah noch zu vielen Rückrufen kommen wird. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat im vergangenen Jahr mehrere Geschäftsräume der beiden Unternehmen durchsucht und im Anschluss verkündet, dass allein in Deutschland rund 200.000 Fahrzeuge vom Fiat-Abgasskandal betroffen sein sollen. Gerade die Vielzahl manipulierter Wohnmobile wurde von den Ermittlern hervorgehoben. Wegen der ausbleibenden Rückrufe von Fiat-Fahrzeugen droht Italien eine Millionenstrafe. Die EU-Kommission hat deshalb nämlich bereits im Jahr 2017 (Hinweis.: Eingefügt durch die Redaktion) ein Vertragsverletzungsverfahren gegen das südeuropäische Land eingeleitet. (Quelle: tagesschau.de) Schließlich kann es nicht sein, dass italienische Autobauer anders behandelt werden als deutsche Fahrzeughersteller. Insofern ist es nur eine Frage der Zeit, bis die Behörden vor Ort die ersten größeren Rückrufe in Gang bringen, welche dann auch Wohnmobil-Halter in Deutschland treffen werden.
Frage: Für einige Abgasskandal-Modelle gibt es Software-Updates, die die Abgasreinigung normalisieren sollen. Sind solche Updates verpflichtend und können daraus irgendwelche Risiken für die Wohnmobil-Halter entstehen?
Claus Goldenstein: In der Regel sind betroffene Fahrzeughalter nicht dazu verpflichtet, ein Software-Updates an ihrem Fahrzeug durchzuführen. Hier muss allerdings zwischen einem offiziellen Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt und freiwilligen Rückrufaktionen von Seiten der Automobilhersteller unterschieden werden. Wird das Update bei einem amtlichen Rückruf verweigert, kann es im schlimmsten Fall sein, dass das eigene Fahrzeug stillgelegt werden muss, da es die gesetzlichen Umweltrichtlinien nicht erfüllt. Anders sieht es aus, wenn ein Hersteller wie Fiat oder VW ein Software-Update im Rahmen einer freiwilligen Rückrufaktion durchführen möchte. In dem Fall drohen keine Konsequenzen, sollte das Update verweigert werden.
So oder so – wir raten Verbrauchern eindringlich dazu, sich vor der Durchführung eines Updates immer zuerst anwaltlich beraten zu lassen. Das hat mehrere Gründe: Zum einen ist ein Software-Update kein harmloser Eingriff und kann unter Umständen zu Folgeschäden am Fahrzeug führen. Laut einer Umfrage des Vereins für Konsumenteninformationen klagt tatsächlich fast jeder zweite Fahrzeughalter nach der Durchführung eines Updates über Probleme am Fahrzeug. Dazu gehören unter anderem Leistungseinbrüche, unangenehme Gerüche, ein erhöhter Kraftstoffverbrauch, Ausfälle des Abgassystems und sogar schwere Motorschäden. Meist bleiben die Autofahrer auf den dadurch anstehenden Werkstattkosten auch noch allein sitzen. Ein Update sollte daher wirklich gut überlegt sein. Darüber hinaus kann es durchaus von Vorteil sein, mit einem Update zu warten. Ist die Abschalteinrichtung nämlich erst einmal entfernt, kann ihre Funktionsweise im Rahmen einer Klage nicht länger begutachtet werden. Das kann für eine erfolgreiche Schadensersatzklage jedoch von Vorteil sein. Es gibt also genug Gründe dafür, sich zunächst von einem Rechtsexperten beraten zu lassen, bevor ein solches Software-Updates durchgeführt werden soll.
Frage: Wie wahrscheinlich ist es, dass es ebenso wie beim VW-Skandal zu einer Art Sammelklage – genauer gesagt: Musterfeststellungsklage – kommt?
Claus Goldenstein: Eine Sammelklage nach amerikanischem Vorbild ist in Deutschland aktuell nicht möglich. Doch auch eine Musterfeststellungsklage, die lediglich die Ansprüche von betroffenen Verbrauchern feststellen soll, wird wohl im Rahmen des Wohnmobil-Abgasskandals nicht kurzfristig eingereicht. Aber selbst, wenn es zu einer Musterfeststellungsklage kommen sollte, würden wir Verbrauchern eher dazu raten, ihre Ansprüche individuell mithilfe einer Einzelklage geltend zu machen. Die von Ihnen genannte Musterklage gegen VW hat nämlich gezeigt, dass solche Formen der Rechtsdurchsetzung nicht unbedingt das bestmögliche Ergebnis für die Kläger hervorbringen. Damals erhielten die Teilnehmer der Klage nämlich ein Vergleichsangebot in Höhe von maximal 15 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises. Dafür sollten sie ihr Fahrzeug behalten und auf sämtliche Rechtsansprüche verzichten. Nur wenige Wochen später erwirkte unsere Kanzlei schließlich das erste Dieselskandal-Grundsatzurteil vor dem Bundesgerichtshof. Damit war klar, dass den betroffenen Fahrzeughaltern eigentlich eine weitaus höhere Entschädigung zugestanden hätte. Verbraucher, die nicht an der Musterfeststellungsklage teilnahmen und individuell gegen VW klagten, erhielten nicht selten mehrere Tausend Euro mehr als Musterklagen-Teilnehmer mit dem gleichen Fahrzeug.
Frage: Gegen wen muss man eigentlich seine Abgasskandal-Klage richten?
Claus Goldenstein: Dieselskandal-Klagen richten sich in der Regel gegen den Hersteller des Fahrzeugmotors, in Fall von Wohnmobilen also gegen Fiat, Iveco, Daimler und Volkswagen, bzw. dessen jeweilig verantwortliches Tochterunternehmen. Bei Neufahrzeugen richten sich die Gewährleistungsansprüche gegen den Händler des Fahrzeugs. Da bislang unklar ist, ob auch die Wohnmobil-Hersteller etwas von der Fahrzeugmanipulation wussten bzw. absichtlich manipulierte Motoren in ihren Fahrzeugen verbauten, bleiben diese bei Klagen aktuell außen vor.
Frage: Muss ich bei einer Klage gegen Fiat also in Italien klagen?
Claus Goldenstein: Nein. Wer seinen Wohnsitz in Deutschland hat, kann selbstverständlich auch in Deutschland juristisch gegen Fiat und Iveco vorgehen. Das hat der Europäische Gerichtshof ganz klar entschieden.
Frage: Sofern die Eigentümer der manipulierten Fahrzeuge eine Rechtsschutzversicherung besitzen, übernimmt diese die Kosten?
Claus Goldenstein: Ja, Rechtsschutzversicherungen übernehmen in der Regel sämtliche Prozesskosten. Die einzige Voraussetzung dafür ist, dass der Versicherungsschutz des betroffene Wohnmobil-Halters bereits zum Zeitpunkt des Fahrzeugkaufs bestand. In dem Fall müssen betroffene Verbraucher lediglich für die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligen aufkommen. Eine risikofreie Rechtsdurchsetzung ist allerdings auch dann möglich, wenn man nicht rechtsschutzversichert ist. Wir arbeiten nämlich mit sogenannten Prozesskostenfinanzierern zusammen. Diese übernehmen die vollen Prozesskosten und erhalten nur im Erfolgsfall – und wirklich nur dann – eine vorher vereinbarte Provision. Damit tragen sie das volle Risiko einer Klage im Wohnmobil-Abgasskandal. Natürlich können Fahrzeughalter die Prozesskosten auch selbst tragen. Im Erfolgsfall erhalten sie die kompletten Verfahrenskosten dann von der Gegenseite erstattet. Wohnmobil-Halter, die sich nicht sicher sind, ob sie eine Klage einreichen sollen oder welches Finanzierungsmodell sie wählen sollen, können sich gern kostenfrei und unverbindlich von unseren Rechtsexperten beraten lassen.
Frage: Die Umfrageteilnehmer sind sich nicht sicher, ob die Motorenmanipulationen bereits wieder ein regelrechter Abgasskandal wie bei VW sind. Allerdings ist die Angelegenheit für 42 % ein ausgemachter Skandal. (Zur Umfrage hier) Was erwidern Sie Personen, die behaupten, dass es sich um Geldmacherei von Anwälten handelt?
Claus Goldenstein: Allein die Tatsache, dass nur in Deutschland nach derzeitigen Schätzungen (Hinweis: Eingefügt durch die Red.) rund 200.000 Fahrzeuge illegal manipuliert wurden, zeigt schon, welches Ausmaß der Wohnmobil-Abgasskandal angenommen hat. Bei so einer hohen Anzahl betroffener Fahrzeuge spricht man nicht mehr von Einzelfällen, hier geht es um die systematische und vorsätzliche Manipulation von Diesel-Motoren verschiedener Hersteller. Diese manipulierten Motoren werden von fast allen großen Wohnmobil-Herstellern als Basis genutzt. Damit ist quasi die gesamte Wohnmobil-Branche vom Abgasskandal betroffen. Wir Verbraucheranwälte haben gerade bei diesem Thema mit vielen Vorurteilen zu kämpfen, was sich in den Umfrageergebnissen widerspiegelt. Allerdings sollten die betroffenen Diesel-Fahrer stets bedenken, dass es beim Dieselskandal neben der Umwelt nur einen Verlierer geben kann, wenn man sich nicht gegen den Betrug wehrt – nämlich den getäuschten Verbraucher. Schließlich gehen mit dem Bekanntwerden des Abgasskandals enorme Wertverluste einher, für die der Fahrzeughalter selbst aufkommen muss. Im schlimmsten Fall droht sogar die Stilllegung des geliebten Wohnmobils. Die großen Automobilhersteller hingegen profitieren vom Abgasbetrug, da sie sich das Geld für teure Abgasreinigungssysteme sparen konnten. Nur wer mithilfe eines Experten rechtlich gegen die großen Hersteller vorgeht, kann sich erfolgreich gegen diese Ungerechtigkeit zur Wehr setzen.
Frage: Sie bieten auf Ihrer Webseite eine Online-Prüfung der Ansprüche an. Ist diese garantiert für die Wohnmobilfahrer kostenfrei und unverbindlich?
Claus Goldenstein: Ja, das ist richtig. Auf unserer Website können Fahrzeughalter unser Online-Formular ausfüllen und erhalten nach zwei einfachen Schritten Auskunft darüber, ob das jeweilige Fahrzeug-Modell vom Abgasskandal betroffen ist und mit welcher Entschädigung sie rechnen können. Diese Vorprüfung dauert nur wenige Minuten. Wir wollen allen Diesel-Fahrern damit die Möglichkeit geben, ihre Ansprüche schnell und unverbindlich prüfen zu können und ihnen damit Klarheit schaffen. Im nächsten Schritt erhalten sie bei uns auf Wunsch eine kostenlose und ebenfalls risikofreie Erstberatung. Das bedeutet, dass sich ein Experte sich den individuellen Fall genauer anschaut und anhand von Unterlagen wie den Fahrzeugpapieren prüft, ob das entsprechende Fahrzeug tatsächlich vom Abgasskandal betroffen ist und welche Möglichkeiten der Fahrzeughalter im Rahmen einer Dieselskandal-Klage hat. Danach kann dieser immer noch in Ruhe abwägen, ob und wie er rechtlich gegen den Dieselbetrug vorgehen möchte. Es lohnt sich also, vorbeizuschauen und einen kurzen Diesel-Check durchzuführen.
Herzlichen Dank für die Informationen und das Gespräch.
Zum Online-Check auf der Webseite von Goldenstein
Rückruf bei Iveco Daily (Bericht)
Überblick Dieselskandal (Bericht)
Der Artikel ist erschienen bei www.we-love-c.de
Interviewer: Thomas Schmies